Unterhalt

Unterhaltszahlung des getrennt lebenden Elternteils

Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Beide Elternteile sind zur Sicherstellung des Unterhalts verpflichtet. der Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der Barunterhalt wird von dem Elternteil gezahlt, der nicht dauernd mit dem Kind zusammenlebt.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Bedürftigkeit des Kindes und der Leistungsfähigkeit des getrennt lebenden Elternteils. Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jedes Jahr aktualisiert wird.

Düsseldorfer Tabelle 2010

Informationen zum Unterhaltsvorschuss gibt eine Broschüre der Bundesregierung. Sie können diese unter www.bmfsfj.de bestellen oder hier bereits online lesen.